26.03.2024: Bericht über die Sitzung der Stadtvertretung


An die Stadtvertretung war in Umsetzung des Beschlusses vom 12.10.2023 die förmliche Billigung der Änderung herangetragen worden, damit eine öffentliche Bekanntmachung und Auslegung erfolgt. Die AWT ist gegen die nachträgliche Nutungsänderung und Zulassung von Ferienwohnungen in einem Gebiet was für Dauerwohnraumnutzung konzipiert wurde (siehe auch Antrag 12.10.2023).
Zu den derzeitigen Vorhaltungen und Behauptungen der CDU über die Wankelmütigkeit der Stadtvertreterbeschlüsse möchten wir folgendes mitteilen:
Die AWT  ist, mit Ausnahme eines Mitgliedes, durchgängig der generellen Freigabe des Baugebietes „Paul-Dölz-Strasse“ zu Zwecken der Ferienwohnungsnutung in allen Zeitpunkten sowohl in den Ausschüssen als auch in der Sitzung vom 12.10.2023 entgegengetreten (siehe unten). Warum die CDU meint, dass die AWT plötzlich anders entscheidet, bleibt ihr Geheimnis.
Die  AWT begrüßt die Entscheidung ausdrücklich, dieses Gebiet der Dauerwohnraumnutzung für Tönninger Bürger zu belassen. Wir möchten keine Verhältnisse, dass am Ende Bürger der Stadt keine Häuser mehr kaufen/bezahlen können.
Zur Klarstellung: Es geht nicht um die Umwandlung von Ferienwohnungen in Dauerwohnungen, sondern um die Sicherung und den Erhalt des Wohngebietes für Tönninger Bürger.
Die Entscheidung dient auch dem Schutz der Bürger, die sich an die Vorgaben des alten Bebauungsplans gehalten haben. Es werden keine Existenzen vernichtet wie behauptet. Es sind lediglich nach Kenntnis der AWT 2-3 Eigentümer betroffen, die ohne Nutzungsgenehmigung eine Ferienwohnung betreiben oder betrieben haben.
Die AWT ist selbstverständlich einverstanden, dass die Photovoltaikanlagen nicht farblich angepasst sein müssen und die Bürger im Baugebiet ihr sonstiges nichtstörendes Gewerbe (z.B. Homeoffice..) betreiben können. Hierzu hatte die AWT bereits in der Sitzung vom 12.10.2023 einen Antrag vorgelegt, über den nicht mehr befunden wurde (siehe unten).
Die AWT hat bereits erneut einen Antrag gestellt, um künftig das nichtstörende Gewerbe im B19 zuzulassen, um insofern Rechtsklarheit für die Bürger herzustellen, in der Hoffnung, dass hier dann alle Stadtvertreter dies beschliessen können.
In den Raum zu stellen, die AWT würde beabsichtigen, die übrigen rechtmäßigen Ferienwohnungen in Tönning angreifen ist unsachlich und schlichte Demagogie.